Ab dem 01.01.24 ist das E-Rezept für alle gesetzlich krankenversicherten Patienten verpflichtend.
Alle Kassenrezepte für Arzneimittel werden nur noch elektronisch verschickt. Es gibt keine Papierrezepte mehr. Das funktioniert nur, wenn im aktuellen Quartal die Versichertenkarte in der Praxis eingelesen wurde. Rezeptbestellungen können nur in der Menge des benötigten Quartalsbedarfs und bei vollständig ausgefülltem Bestellformular erfolgen.
Wichtig!!! Bitte beachten Sie, dass wir online Rezeptbestellungen nur bearbeiten können, wenn in dem betreffenden Quartal bereits die Versichertenkarte eingelesen wurde!!!
1. Versichertenkarte in der Praxis einlesen.
2. Rezept online per Bestellformular, telefonisch oder in der Praxis bestellen.
3. Am übernächsten Werktag die Versichertenkarte in der Apotheke Ihrer Wahl einlesen und Medikamente dort erhalten.